Wie läuft die Abrechnung?
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Da für die privaten Krankenkassen die Übernahme der Psychotherapie nicht einheitlich geregelt ist, müssten Sie sich vor Therapiebeginn an Ihre Versicherung / Beihilfestelle wenden und erfragen, in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Außerdem wäre es wichtig, die notwendigen Formulare für die Beantragung zu fordern, so dass die ambulante Therapie zeitnah beginnen kann. Sollten dabei Fragen oder Probleme entstehen, unterstützte ich Sie gerne.
Nachdem die Therapie genehmigt wurde, erhalten Sie von mir monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können und die von dieser erstattet wird.
Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattung nach §13 SGB V
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihnen auch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung die Therapiekosten übernommen werden. Da ich jedoch keinen Kassensitz habe, ist dies nur möglich, wenn Sie zuvor Anstrengungen unternommen haben, bei Kolleg:innen mit Kassensitz einen Therapieplatz zu bekommen. Falls Sie mehrmals keinen Therapieplatz bekommen haben oder er mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden ist, liegt ein sogenanntes „Systemversagen“ vor und es kann eine Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch genommen werden.
Dabei wäre es wichtig, dass Sie die lange Wartezeit / die fehlenden Therapieplätze Ihrer Krankenkasse belegen können und dass die Behandlung via Kostenerstattungsverfahren vor Therapiebeginn beantragt wird.
Selbstzahler
Sollten Sie sich dazu entschließen, die Kosten einer Psychotherapie in finanzieller Eigenleistung zu tragen, erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und würde von mir immer am Monatsende in Rechnung gestellt werden.